Modul 4

Umsatzsteuervoranmeldung & Abschluss einer Periode

4.2 Nützliche Übersichten
4.3 Jahresabschluss

4 Umsatzsteuervoranmeldung und Abschluss einer Periode

Am Ende jedes Quartals musst Du als Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch an das Finanzamt einreichen. Zusätzlich möchtest Du wahrscheinlich auch gerne ein paar Resultate der vergangenen Quartale sehen. In diesem letzten Teil des Kurses zeigen wir Dir, wie Du selbst die Voranmeldung einreichen kannst und welche Berichte nützlich sind, um Dir einen guten Einblick in Deine finanzielle Situation zu geben.

4.1 Umsatzsteuervoranmeldung

In der Basistheorie haben wir Dir schon einiges über die Umsatzsteuer, die verschiedenen Steuersätze und die Umsatzsteuervoranmeldung erzählt. Wenn Du daher in deiner Buchhaltung alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen ordentlich verbucht hast, kannst Du am Ende der Periode die Umsatzsteuererklärung einreichen.

In der Umsatzsteuererklärung gibst Du eine Übersicht von empfangener Umsatzsteuer und bezahlter Vorsteuer an. Der entstandene Endbetrag gibt an, ob Du eine Zahllast (mehr Umsatzsteuer) oder eine Gutschrift (mehr Vorsteuer) hast.

Wann muss ich eine Steuererklärung einreichen?

Es muss regelmäßig die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden. Diese gibt, wie zuvor beschrieben, die Differenz von Umsatzsteuer und Vorsteuer an. Die Fälligkeit der Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Zahlung der Umsatzsteuer ist am 15. des zweitfolgenden Monats der jeweiligen Periode.

Wann muss meine UVA eingehen?

Finanzamt: Zu spät ist zu spät!

Die Steuer- und Zollbehörde ist sehr streng im Umgang mit den Fristen für die Umsatzsteuererklärung. Dies gilt grundsätzlich sowohl für die Deklaration selbst, als auch für eine mögliche Zahlung.

Heutzutage ist es zwingend erforderlich, die Steuererklärung digital an die Steuerbehörde zu senden. Erklärungen, die 1 Sekunde später gesendet werden, sind zu spät! Stelle sicher, dass die Erklärung pünktlich gesendet wird.

Wenn Du laut der Steuererklärung Geld von der Steuerbehörde erhälst, solltest Du ruhig warten, bis alles geregelt ist.

Wenn Du jedoch gemäß Deiner Umsatzsteuererklärung Geld an die Finanzbehörde zahlen musst, gilt die gleiche Frist wie für die Erklärung selbst. Dies bedeutet, dass der Betrag vor Ablauf der Frist dem Konto der Steuerbehörde Gutgeschrieben werden muss.

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