Nachdem Du bei allen offiziellen Instanzen eingetragen und angemeldet bist, entscheiden die Finanzbehörden, ob Dein Unternehmen Umsatzsteuerpflichtig ist. Wenn Du weniger als 30.000,00 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftest, wirst Du als Kleinunternehmer eingestuft und Dir steht zur Wahl, ob Du Umsatzsteuer in Rechnung stellen möchtest, oder nicht. Solltest Du dich dagegen entscheiden, kannst Du allerdings auch keine Umsatzsteuer von deinen eigenen Ausgaben abziehen. Du erhältst dann eine entsprechende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) vom Finanzamt und bist verpflichtet, die Umsatzsteuer selbst zu bemessen. Dies beinhaltet die regelmäßige (meist monatlich oder vierteljährig) Umsatzsteuervoranmeldung, in der die bereits angefallene Umsatzsteuer an die Finanzbehörden gemeldet wird. Auch wenn die Umsatzsteuer eine jährliche Steuer ist und mit der Steuererklärung eingereicht wird, sind diese Voranmeldungen während der laufenden Periode verpflichtend.
Im Grunde kommt es nur darauf an, gut aufzupassen, wie viel Umsatzsteuer Du aus deinen Ausgangsrechnungen empfängst und wie viel Umsatzsteuer Du aus deinen Einkaufsrechnungen bezahlst. In jeder Periode gehst Du daher auf die Suche nach der Differenz zwischen empfangener und ausgegebener Umsatzsteuer. Hast Du mehr Umsatzsteuer erhalten als bezahlt, dann musst du diesen Betrag an das Finanzamt abführen. Ist es umgekehrt und Du hast mehr Umsatzsteuer bezahlt als empfangen, erhältst Du eine entsprechende Rückerstattung vom Finanzamt.
Das Finanzamt legt nicht für jeden Typ Waren und Dienstleistungen den gleichen Prozentsatz Umsatzsteuer fest. Grundsätzlich gilt in Österreich der normale Umsatzsteuersatz von 20%. Auf bestimmte Produkte fällt allerdings der ermäßigte Steuersatz von 10% oder 13 % an. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der ermäßigte Steuersatz von 10 % für Nahrungsmittel, Bücher und Zeitungen etc. gilt. Der Steuersatz von 13 % fällt für Beherbergung, Pflanzen etc. an.
Es gibt allerdings auch Waren und Dienstleistungen für die ein Prozentsatz von 0% gilt oder sogar von der Umsatzsteuer befreit sind.
Am Ende jeder Periode schaust Du dir deine Verwaltung an und machst die
Umsatzsteuervoranmeldung. Hier meldest Du den Gesamtbetrag an empfangener
und ausgegebener Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer, die Du an Lieferanten bezahlst, nennt man übrigens Vorsteuer.
Hier kannst Du sehen, wie sich die Umsatzsteuervoranmeldung zusammensetzt.
Mittlerweile berechnen die meisten Buchhaltungssoftwares schon alles nötige für die Voranmeldung, die dann direkt an das Finanzamt gesendet werden kann. Es ist hierbei sehr wichtig, dass alle Ein- und Ausgangsrechnungen gründlich verbucht sind und Du nichts vergessen hast. Solltest Du doch etwas vergessen haben, ist das allerdings halb so wild – das Finanzamt bietet nämlich verschiedene Möglichkeiten, die Steuererklärung zu korrigieren.
Bei Zweifel kannst Du deine Umsatzsteuervoranmeldung natürlich immer noch durch einen Steuerberater oder Buchhalter kontrollieren lassen.